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Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

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Einleitung zum Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

Rechtsgebiet:
Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen
Stichworte:
Gemeinschaftsunternehmen, Joint Venture
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Joint Ventures sind Gemeinschaftsunternehmen insbesondere für F&E, Beschaffung, Produktion, Absatz oder Vertrieb.

Die Einsatzmöglichkeiten von Joint Ventures (JV) sind nicht begrenzt und doch können typische Erscheinungsformen je nach Betrachtungsfokus (rechtlich oder wirtschaftlich) strukturiert werden:

Joint Ventures RECHTLICH

  • zivilrechtlich:
    • vertraglich strukturierte Joint Ventures
    • gesellschaftsrechtlich  organisierte Joint Ventures (idR AG, mit 50 : 50-Beteiligung)
  • wettbewerbsrechtlich:
    • Kooperative Joint Ventures
      • Fehlen einer Strukturveränderungsabsicht
    • Konzentrative Joint Ventures
      • Bewirkt strukturelle Veränderung bei den Partnern (faktisch: teilweiser Zusammenschluss der beteiligten Unternehmen)

Rechtsnatur der Joint Venture

Ein Joint Venture kann als Innominatkontrakt bezeichnet werden, da Joint Ventures nicht gesetzlich geregelt sind und auch keine Gesellschaftsform darstellen.

Joint Ventures WIRTSCHAFTLICH

  • Funktion:
    • Gemeinschaftliche Organisation für Beschaffung, Produktion und Absatz
    • Kapital-Pooling für risikoreiches Forschungs- oder  Investitionsvorhaben
  • strukturell-wirtschaftlich:
    • Horizontale Joint Ventures
      • Tätigkeit der Joint Venture in gleicher Wirtschaftsstufe (F&E, Produktion oder Vertrieb)
    • Vertikale Joint Ventures
      • Tätigkeit der Joint Venture auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (Import, Export)
    • Konglomerative Joint Ventures
      • Tätigkeit der Joint Venture in Wirtschaftsbereich, in dem die beteiligten Unternehmen selber nicht tätig sind.

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